Mein Recht auf die in unserer Zusammenarbeit durch meine schöpferische Tätigkeit
beschaffenen wissenschaftlichen Ergebnisse behalte ich mir als Urheber nach §7 UrhG vor.
Desweiteren behalte ich mir als Urheber das Veröffentlichungsrecht
nach §12 I und II UrhG vor, falls es keine Einschränkungen nach der Art von
Vertrauensbruch (§18 UrhG) bzw. Verrat von Geschäftsgeheimnissen (§17 UWG)
vorliegen, wobei die eventuelle, für die Zusammenarbeit notwendige
bzw. von den Kunden verlangte Schweigepflicht von Beginn an vertraglich vereinbart
und zeitlich begrenzt werden muss.
Die Kunden als Auftraggeber, behalten sich vertraglich vereinbarte Nutzungsrechte nach §§16-22
UrhG vor, falls Ihre schöpferische Mitwirkung in unserer Zusammenarbeit nicht
vorliegt, welche Sie als mit mir rechtmäßig gleichgestellter Miturheber betrachten
ließe und den in Betreuung beschriebenen Fall darstellte.
Alle Rechte auf die auf diesen Internetseiten
veröffentlichten Dokumente oder
auch einzelnen Informationen und Daten
sind vorbehalten.
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